Antrag auf Projektförderung

Voraussetzung/Kriterien

Das Motto im Jahr 2025 lautet „Arbeit für alle“.

Kremsmüller 4 Life wird ein Sozialprojekt fördern das Menschen hilft, ihren Weg ins Arbeitsleben zu finden. Alle Anträge müssen bis zum 31.03.2025 eingereicht werden. Innerhalb eines Monats wird ein Komitee die Projekte auswählen, wobei kein Rechtsanspruch auf Fördergelder besteht, da diese ausschließlich nach den Vorgaben von Kremsmüller vergeben werden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, muss das Projekt aus organisatorischen Gründen bis zum 30.11.2025 abgeschlossen sein. Die Auszahlung der Fördergelder ist an einen Nachweis der Projektrealisierung, wie beispielsweise eine Bestellkopie, gebunden. Die im Antrag gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Änderungen sind Kremsmüller unverzüglich mitzuteilen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zustimmung

Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die eingegebenen Daten von Kremsmüller zur Durchsicht und Bearbeitung verwendet werden dürfen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierzu kontaktieren Sie uns gerne unter kremsmueller@datenschutz.com.

Hinweise zur Datenschutzerklärung finden Sie unter  www.kremsmueller.com/datenschutz